Welche Daten müssen auf einem österreichischen Kassenbeleg abgebildet sein?
Gemäß RKSV (Registrierkassensicherungsverordnung) müssen zumindest folgende Angaben auf dem Kassenbeleg abgebildet werden:
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Kassenidentifikationsnummer - (entspricht dem Feld
cash_register_serial_number)
Datum und Uhrzeit der Belegausstellung - (entspricht dem Feld time_signature)
Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen - (entspricht je nach Steuersatz z.B. dem Feld gross_amount_standard)
Inhalt des maschinenlesbaren Code - (entspricht dem Feld qr_code_data)
Alle diese Daten kommen direkt über die SIGN AT API und sind am folgenden Beispielbeleg anschaulich gekennzeichnet:
Zusätzlich dazu sollten gemäß § 132a (3) BAO auch folgende Angaben abgebildet werden:
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Eine eindeutige Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmens
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Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben wird
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Tag der Belegausstellung
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Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der Dienstleistungen
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Betrag der Barzahlung
Bitte beachten Sie: fiskaly darf keine steuerrechtliche Beratung anbieten. Kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Anwalt für steuerrechtliche Fragen.
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