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Welche Daten müssen auf einem österreichischen Kassenbeleg abgebildet sein?

Gemäß RKSV (Registrierkassensicherungsverordnung) müssen zumindest folgende Angaben auf dem Kassenbeleg abgebildet werden:

  • Kassenidentifikationsnummer - (entspricht dem Feld cash_register_serial_number)

Datum und Uhrzeit der Belegausstellung - (entspricht dem Feld time_signature)

Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen - (entspricht je nach Steuersatz z.B. dem Feld gross_amount_standard)

Inhalt des maschinenlesbaren Code - (entspricht dem Feld qr_code_data)

Alle diese Daten kommen direkt über die SIGN AT API und sind am folgenden Beispielbeleg anschaulich gekennzeichnet:

Receipt AT.png

Zusätzlich dazu sollten gemäß § 132a (3) BAO auch folgende Angaben abgebildet werden:

  • Eine eindeutige Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmens

  • Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben wird

  • Tag der Belegausstellung

  • Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der Dienstleistungen

  • Betrag der Barzahlung

 

Bitte beachten Sie: fiskaly darf keine steuerrechtliche Beratung anbieten. Kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Anwalt für steuerrechtliche Fragen.

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