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Elektronisches Zertifikat

Um die Verifactu-Konformität zu gewährleisten, muss das Abrechnungs- oder POS-System mit einer Software ausgestattet sein, die für jede Transaktion eine XML-Datei generiert, diese mit einem elektronischen Zertifikat signiert und an die spanische nationale Steuerbehörde (AEAT) übermittelt.

Die Signatur der Verifactu-Dateien erfolgt in der SIGN ES API-Signierkomponente.

Jede Rechnung wird mit der vorherigen verkettet, und die digitale Signatur stellt sicher, dass die Informationen nicht manipuliert werden. Dafür ist ein digitales Zertifikat eines qualifizierten Vertrauensdienstanbieters (eIDAS QTSP) erforderlich.

Die SIGN ES API stellt sicher, dass die Verkettung für jeden Steuerpflichtigen im System stets unabhängig durchgeführt wird.

Die Verifactu-Gesetzgebung erlaubt die Verwendung der folgenden Arten von elektronischen Zertifikaten:

  • Natürliche Person oder Zertifikat des Entitätsvertreters
  • Unternehmens- oder Entitätssiegel
  • Zertifikat für Selbstständige

Gemäß der Verifactu-Gesetzgebung ist die Signatur von XML-Dateien für Systeme, die im Verifactu-Modus betrieben werden, optional und im Non-Verifactu-Modus obligatorisch. Obwohl die SIGN ES API im Verifactu-Modus betrieben wird, werden alle XML-Dateien elektronisch mit einem von fiskaly verwalteten elektronischen Zertifikat signiert.

Bei fiskaly haben wir uns aufgrund seiner vielfältigen Vorteile für unser eigenes elektronisches Zertifikat entschieden:

  • Es wird vollständig von fiskaly verwaltet, sodass Sie sich keine Gedanken über Ablaufdaten oder Verlängerungen machen müssen.
  • Der Steuerpflichtige muss kein eigenes privates Zertifikat bereitstellen.
  • Das Signieren und Senden der TicketBAI-Dateien kann mit demselben Zertifikat erfolgen, da fiskaly ein sozialer Mitarbeiter der AEAT (spanische Steuerbehörde) ist.

Vereinbarung zur sozialen Zusammenarbeit zwischen fiskaly und dem Steuerpflichtigen

Abschnitt betitelt „Vereinbarung zur sozialen Zusammenarbeit zwischen fiskaly und dem Steuerpflichtigen“

Als Teil des Integrationsprozesses ist es erforderlich, die Endpunkte für die Generierung und das Hochladen der Vereinbarung zur sozialen Zusammenarbeit zwischen fiskaly und dem Steuerpflichtigen zu implementieren. Dies ist für die Konformität mit der Resolution vom 18. Dezember 2024 erforderlich.

Über den Endpunkt Vereinbarung generieren stellen Sie alle Informationen bereit, die fiskaly zur Erstellung der Vereinbarung benötigt. Die erforderlichen Informationen variieren je nachdem, ob der Steuerpflichtige ein UNTERNEHMEN oder eine EINZELPERSON ist.

  • Für eine EINZELPERSON (z. B. Selbstständige) werden alle Informationen über den Endpunkt Steuerpflichtigen erstellen bereitgestellt, wobei legal_name, tax_number und address des Ausstellers benötigt werden. Es werden keine zusätzlichen Informationen aus dem Endpunkt Vereinbarung generieren verwendet.
  • Für ein UNTERNEHMEN müssen Sie Folgendes angeben:
    • legal_name, tax_number und address aus dem Endpunkt Steuerpflichtigen erstellen
    • Informationen zum Unternehmensvertreter (full_name, tax_number und address), wie im Endpunkt Vereinbarung generieren gefordert.

Als erfolgreiche Antwort erhalten Sie die PDF-Datei, die vom Steuerpflichtigen elektronisch signiert werden muss.

Sobald das Dokument digital signiert ist, erfordert SIGN ES, dass Sie es als Base-64-kodiertes PDF-Dokument über den Endpunkt Signierte Vereinbarung hochladen bereitstellen.

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