Software-Registrierung
Die TicketBAI-Software muss in der Liste der TicketBAI-zertifizierten Software registriert werden.
Die Verwendung einer registrierten Software ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben, ist jedoch dennoch notwendig. TBAI-XML-Dateien müssen Informationen über die Software gemäß ihrer Registrierung enthalten, einschließlich: Name, Version, Entwicklerunternehmen und eine TicketBAI-Lizenz – die nach Abschluss dieser Registrierung erteilt wird. In der SIGN ES API werden diese Informationen beim Erstellen eines Signiergeräts angegeben.
Um eine Software in den Listen der Baskischen Provinzen zu registrieren, muss das Entwicklerunternehmen eine technische Beschreibung der Software hinsichtlich ihrer Konformität mit der TicketBAI-Pflicht einreichen. Darüber hinaus wird eine Verantwortungserklärung eingereicht, in der die Konformität mit den TicketBAI-Anforderungen und die Verantwortung für Änderungen innerhalb des Systems im Falle zwingend erforderlicher Anpassungen bestätigt werden.
Die Eintragung der Software in einer der Provinzen des Baskenlandes ermöglicht es, die TicketBAI-Gesetzgebung in allen drei Provinzen einzuhalten.
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