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Verbindungsunterbrechung

Solange Sie mit SIGN ES verbunden sind, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Im Fall einer Unterbrechung der Verbindung zum spanischen Steuerbehoerdenserver implementiert SIGN ES eine Verfügbarkeitsprüfung des TicketBAI-Dienstes. Die Übertragung der TicketBAI-Dateien wird automatisch fortgesetzt, wenn die Dienstverbindung wiederhergestellt ist.

Im Fall von Internetverbindungsproblemen am POS-System haben die spanischen Steuerbehörden eine Reihe von Hinweisen erarbeitet, die zu befolgen sind. Diese Richtlinien variieren je nach Provinz.

Auch bei einem Verbindungsproblem stellt der Steuerpflichtige dem Kunden eine Rechnung aus und bewahrt eine Kopie davon auf. Diese Rechnung muss gemäß dem in Artikel 17 der TicketBAI-Verordnung genannten Vorfall einer bestimmten Serie angehören.

Die Situation wird den Steuerbehörden durch Zusendung einer E-Mail an ticketbai@araba.eus mit folgenden Angaben mitgeteilt:

  • Identifikation: Name oder Firmenname und Umsatzsteuernummer (NIF)
  • Ursache des Vorfalls
  • Im Betreff der E-Mail ist anzugeben, dass es sich um ein Problem gemäß Artikel 17 der TicketBAI-Verordnung handelt.

Sobald das Problem behoben ist, müssen die ausgestellten Rechnungen fortlaufend in die TicketBAI-Software eingegeben werden. Es ist nicht notwendig, die Steuerbehörde über die Lösung des Problems zu informieren.

Quelle: FAQs von Araba

Falls keine konformen Rechnungen ausgestellt werden können (d. h. mit TBAI-ID und QR-Code), muss der Steuerpflichtige dem Kunden dennoch eine Rechnung ausstellen. Die Informationen zu diesen Rechnungen müssen der Provinzialregierung von Bizkaia in den LROE-Büchern übermittelt werden:

  • LROE für natürliche Personen (Formular 140) im Unterabschnitt 1.2 – Einnahmen mit Rechnung ohne zertifizierte Software.
  • LROE für juristische Personen (Formular 240) im Unterabschnitt 1.2 – Ohne zertifizierte Software ausgestellte Rechnungen.

Die Steuerbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, die Situation zu belegen. Daher muss der Steuerpflichtige die entsprechenden Belege aufbewahren und vorlegen können.

Da das Senden der TicketBAI-XML-Dateien in den LROE-Büchern nicht gleichzeitig mit der Transaktion erfolgt, sollte eine kurzfristige Internetverbindungsunterbrechung in Bizkaia kein Problem darstellen.

Quelle: BATUZ-FAQs

Auch bei einem Verbindungsproblem stellt der Steuerpflichtige dem Kunden eine Rechnung aus und bewahrt eine Kopie davon auf. Diese Rechnung muss gemäß dem in Artikel 17 der TicketBAI-Verordnung genannten Vorfall einer bestimmten Serie angehören.

Die Situation wird den Steuerbehörden durch Zusendung einer E-Mail an ticketbai@gipuzkoa.eus mit folgenden Angaben mitgeteilt:

  • Identifikation: Name oder Firmenname und Umsatzsteuernummer (NIF)
  • Ursache des Vorfalls
  • Im Betreff der E-Mail ist anzugeben, dass es sich um ein Problem gemäß Artikel 17 der TicketBAI-Verordnung handelt.

Dauert das Problem länger als 24 Stunden, muss die Steuerbehörde durch die Einreichung eines Schreibens an Zergabidea benachrichtigt werden.

Sobald das Problem behoben ist, müssen die ausgestellten Rechnungen fortlaufend in die TicketBAI-Software eingegeben werden. Es ist nicht notwendig, die Steuerbehörde über die Lösung des Problems zu informieren.

Quelle: FAQs von Gipuzkoa

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