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Belegslotterie

Die nationale Belegslotterie ist ein Preisgewinnspiel, das von der italienischen Steuerbehörde ab dem 1. Februar 2021 eingeführt wurde. Für alle mit elektronischen Zahlungsmitteln oder einem anderen bargeldlosen Zahlungsverfahren bezahlten Transaktionen können alle volljährigen in Italien ansässigen Bürger an der Lotterie teilnehmen, sofern das Handelsdokument über eine telematische Registrierkasse oder das Webverfahren ausgestellt wurde.

Damit der Lotterie-Code anwendbar ist, muss der Kaufbetrag des Belegs mindestens 1 Euro betragen.

Derzeit gibt es in Italien zwei gleichzeitig bestehende Lotterietypen: die verzögerte Lotterie und die sofortige Lotterie.

Weitere Informationen finden Sie auf der AdE-Website zur Belegslotterie.

Um an der verzögerten Lotterie teilzunehmen, benötigt der Verbraucher einen eigenen „Kunden-Lotterie-Code”, der mit seiner persönlichen Steueridentifikationsnummer verknüpft ist. Dieser Code kann über folgenden Link bezogen werden.

Zum Zeitpunkt des Verkaufs muss der Händler den persönlichen Lotterie-Code des Verbrauchers erfassen, wenn der Käufer an der Lotterie teilnehmen möchte. Dazu wird der Lotterie-Code mit einem optischen Lesegerät gescannt, das mit der elektronischen Registrierkasse verbunden ist, oder über die Tastatur der Registrierkasse eingegeben. Diese Information wird der SIGN IT lite API über das optionale Feld customer.code (nur für Kunden vom Typ EXTERNAL anwendbar) bei der Erstellung eines Datensatzes vom Typ RECEIPT oder CORRECTION übermittelt.

Käufe, bei denen der Kunde die Aufnahme der Steueridentifikationsnummer beantragt, um Steuerabzüge oder -vergünstigungen zu nutzen („scontrino parlante”), sind nicht für die Teilnahme an der Belegslotterie berechtigt. Bitte beachten Sie, dass „scontrino parlante” in SIGN IT Lite nicht unterstützt wird, jedoch in der Vollversion von SIGN IT verfügbar sein wird.

Die Gewinner der wöchentlichen/monatlichen/jährlichen Ziehung der Belegslotterie werden auf der Website der Zoll- und Monopolbehörde bekannt gegeben, mit der Gewinnerbelegnummer und dem Gesamtkaufbetrag.

Durch die Bestimmung vom 18. Januar 2023 hat die italienische Steuerbehörde die technischen Spezifikationen für die sofortige Belegslotterie eingeführt. Diese „neue” Lotterie erfordert keine Eingabe des Kunden-Lotterie-Codes, sondern weist einen QR-Code auf dem Beleg auf, den der Käufer mit einer staatlichen App scannen kann.

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