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Konformität von Belegen und Rechnungen

SIGN PT unterstützt die Ausstellung portugiesischer steuerlich relevanter Dokumente (z. B. Rechnungen, Belege und Korrekturdokumente wie Gutschriften) mittels AT-zertifizierter Rechnungslogik (Autoridade Tributária e Aduaneira, AT) (Portaria 363/2010). Dokumente werden zum Ausstellungszeitpunkt signiert und hash-verkettet, einer Dokumentenserie zugewiesen und erhalten eine streng fortlaufende Nummer — Sequenznummern werden nicht vorab vergeben.

Für jedes Dokument liefert SIGN PT die Daten für die Pflichtbestandteile:

ElementBeschreibung
AT-zertifizierte SoftwareDokumente müssen mit AT-zertifizierter Rechnungssoftware ausgestellt werden. Das kundenorientierte Dokument muss den Zertifizierungshinweis mit der AT-Zertifikatsnummer enthalten (z. B. „Processado por programa certificado n.º …”).
ATCUDZusammengesetzt als Validierungscode-Sequenznummer. Der Validierungscode wird bei der Serienregistrierung vergeben.
QR-CodeDer QR-Code-Inhalt, bereit zur Einbettung in das gedruckte oder PDF-Dokument.
Hash-AuszugDer 4-stellige Hash-Auszug, der für die Dokumentfußzeile erforderlich ist.
SAF-T (PT)-DatenRelevante Daten für Berichterstattung und Export (manueller Export).

Das POS- oder ERP-System ist dafür verantwortlich, alle visuellen Pflichtbestandteile im Abschlussdokument (Papier oder PDF) mithilfe der von SIGN PT zurückgegebenen Werte darzustellen oder auszudrucken, einschließlich der korrekten Platzierung und Formatierung gemäß AT-Vorgaben. Die genaue Darstellungsspezifikation finden Sie unter Gedrucktes Dokumentlayout.

RegelDetails
SerienregistrierungJeder Dokumenttyp muss vor der Ausstellung innerhalb einer registrierten und validierten Serie ausgestellt werden. Die fiskaly SIGN PT API übernimmt dies für Sie. Für die Serienkommunikation ist jedoch die WSE-Berechtigung erforderlich — siehe Zugangsdaten.
Pflichtbestandteile auf gedruckten DokumentenJedes steuerlich relevante Dokument muss ATCUD, QR-Code, Softwarezertifizierungshinweis mit Zertifikatsnummer und Hash-Auszug enthalten. Format- und Platzierungsregeln finden Sie unter Gedrucktes Dokumentlayout.
Keine nachträglichen ÄnderungenEinmal ausgestellte Dokumente können nicht geändert werden. Verwenden Sie für Korrekturen ein Korrekturdokument (Gutschrift oder Lastschrift) und für Stornierungen eine Statusänderung auf A (Anulado) — keine Löschungen.
MwSt.-KonfigurationDie Mehrwertsteuersätze hängen von der steuerlichen Region ab (Festland, Azoren, Madeira). Bei MwSt.-Befreiung oder Nullsatz müssen der relevante Befreiungscode und der Grund angegeben und dort angezeigt werden, wo dies erforderlich ist.
Berichterstattung und ExportRechnungsdaten werden über den monatlichen SAF-T (PT) eingereicht (fällig bis zum 5. bei Webservice-Übermittlung oder dem 8. bei manuellem Upload) und/oder in Echtzeit über AT-Webservices übermittelt, sofern WFA/WDT-Berechtigungen erteilt wurden — siehe Zugangsdaten. Der SAF-T (PT)-Export muss unabhängig vom Berichtsmodus unterstützt werden.
Aufbewahrung und ArchivierungSteuerliche Daten müssen 10 Jahre lang aufbewahrt und für Prüfungszwecke abrufbar sein.
QES-Anforderung für PDFsAb dem 1. Januar 2027 müssen PDF-Rechnungen, die als elektronische Rechnungen verwendet werden, gemäß Art. 80(3) des Staatshaushaltsgesetzes 2026 eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) tragen. Dies ist unabhängig von den ATCUD-/QR-Code-Anforderungen.

Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen und Belegen

Abschnitt betitelt „Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen und Belegen“

Die Ausstellung einer konformen Rechnung oder eines Belegs in Portugal erfolgt über die SIGN PT API. Für jedes steuerlich relevante Dokument stellt die API sicher, dass das Dokument:

  1. Erstellt und signiert wird

    Das Dokument wird auf konforme Weise mit AT-zertifizierter Rechnungslogik erstellt und signiert.

  2. Fortlaufend nummeriert wird

    Das Dokument wird innerhalb einer registrierten und validierten Serie mit einer streng fortlaufenden Nummer nummeriert.

  3. Mit Compliance-Daten angereichert wird

    Das Dokument wird mit den vorgeschriebenen ATCUD- und QR-Code-Daten sowie dem für den Druck erforderlichen Hash-Auszug angereichert.

Das kundenorientierte Dokument, das zum Kaufzeitpunkt übergeben wird, kann wie folgt sein:

Papier

Am Point of Sale gedruckt.

Elektronisch

Als PDF per E-Mail versendet oder über ein Portal bereitgestellt, sofern alle geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Ab dem 1. Januar 2027 müssen PDFs, die als elektronische Rechnungen verwendet werden, zusätzlich eine QES tragen (siehe QES-Anforderung für PDFs oben).

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