Deutschland
In Deutschland ist die elektronische Rechnung verpflichtend und wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) geregelt. Elektronische Rechnungen können über verschiedene Kanäle übermittelt werden, z. B. per E-Mail, API, Dienstleister oder das Peppol-Netzwerk. Alle elektronischen Rechnungen müssen der EN 16931 entsprechen, die durch XRechnung, ZUGFeRD oder Peppol BIS 3.0 Billing erfüllt wird, und müssen 8 Jahre lang im elektronisch konformen Format archiviert werden (§14b UStG).
Diese Seite behandelt die Deutschland-spezifischen Anforderungen, die die Allgemeine Schritt-für-Schritt-Integration ergänzen. Stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Steuerpflichtigendaten bereit haben, bevor Sie fortfahren:
vat_id_number— Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID)credentials.tax_number— Steuernummer im ELSTER-Format (Steuernummer)name— Eingetragener Rechtsname und Handelsname des Unternehmens oder der Einzelpersonaddress— Eingetragene Rechtsadresse des Unternehmens oder der Einzelperson
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